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Landgericht Stendal

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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal

Prozessauftakt am 25. Januar 2024

Anklage wegen Geiselnahme gegen Stephan B. zugelassen

04.12.2023, Hansestadt Stendal – 17 / 2023

  • Landgericht Stendal

Stendal. Die Strafkammer 1 des Landgerichts Stendal hat die Anklage gegen Stephan B. wegen Geiselnahme zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Der als „Halle-Attentäter“ bekannt gewordene Angeklagte verbüßte nach seinem Anschlag vom 9. Oktober 2019 zunächst in der Justizvollzugsanstalt Burg eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft ihm vor, am 12. Dezember 2022 in den Abendstunden mehrere Vollzugsbeamte unter Bedrohung mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt zu haben, ihm diverse Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Der Angeklagte soll bis vor die Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte.

Die Anklage lautet auf Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren rechnen.

Die Hauptverhandlung findet nicht im Landgericht Stendal statt, sondern im besonders gesicherten Saal C24 im 3. OG des Landgerichts Magdeburg, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, der bereits aus Anlass des ersten Verfahrens gegen Stephan B. hergerichtet wurde. Bisher wurden folgende Verhandlungstermine angesetzt:

Donnerstag, den 25. Januar 2024, 10:00 Uhr
Montag, den 29. Januar 2024, 10:00 Uhr
Mittwoch, den 31. Januar 2024, 10:00 Uhr
Montag, den 19. Februar 2024, 10:00 Uhr
Dienstag, den 20. Februar 2024, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 22. Februar 2024, 10:00 Uhr
Dienstag, den 27. Februar 2024, 10:00 Uhr
Donnerstag, den 29. Februar 2024, 10:00 Uhr

Der Verhandlungssaal ist originär mit 60 Zuschauerplätzen ausgestattet (Erweiterung möglich). Die Vorsitzende hat sich vorbehalten, bei hohem Besucheraufkommen ein bestimmtes Kontingent an Plätzen für die Presse zu reservieren bzw. ein Akkreditierungsverfahren oder sogar eine Poollösung einzuführen. Pressevertreter können ihr Teilnahmeinteresse ab sofort anmelden, bitte unter genauer Angabe der Sitzungstage.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bis zum Beginn der Hauptverhandlung keine weiteren Angaben zur vorgeworfenen Tat und zu den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens gemacht werden.

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