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Landgericht Stendal

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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal

(LG-SDL) - Umweltstrafverfahren auf der Zielgerade

16.03.2020, Hansestadt Stendal – 4

  • Landgericht Stendal

 

 

Vor dem Landgericht Stendal sind seit Jahren zwei

umfangreiche Umweltstrafverfahren anhängig, die die Einlagerung von Müll in den

ehemaligen Tontagebauen Möckern und Vehlitz (Jerichower Land) betreffen. Ein

Ende ist jetzt absehbar.

 

Vor der Strafkammer 2 (Az. 502 Kls 1/16) läuft seit

dem 14.02.2017 gegen ursprünglich sieben Angeklagte der Prozess zur Tongrube

in Vehlitz wegen unerlaubter Abfallbeseitigung und unerlaubtem Betreiben

einer Abfallentsorgungsanlage. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Hauptangeklagten

zur Last, als eingetragene oder faktische Geschäftsführer des verantwortlichen

Unternehmens zwischen September 2005 und März 2008 ca. 900.000 t Abfall illegal

in den ehemaligen Tagebau eingelagert zu haben. Entgegen einem vom Bergamt

zugelassenen Sonderbetriebsplan, der lediglich die Verfüllung mit überwiegend

mineralischen Stoffen gestattete, soll auch Material mit einem überhöhten

organischen Stoffanteil ? insbesondere hausähnlicher Gewerbeabfall ? verkippt

worden sein. Hierdurch sei es zu einer Verunreinigung des Bodens und zur

Bildung giftiger Gase gekommen (voraussichtliche Sanierungskosten 19 Mio. ?).

Weitere 5 Männer sollen in ihren Funktionen als kaufmännischer Geschäftsführer,

Betriebsbeauftragter für Abfall und Entsorgung bzw. Vorarbeiter Beihilfe

geleistet haben.

 

Bis heute gab es 149 Sitzungstage. Die lange

Verfahrensdauer ist mit einem hochkomplexen Prozessstoff (250 Umzugskartons

Akten), der Anzahl der Angeklagten mit zum Teil gesundheitlichen

Einschränkungen (Einsatz von Schriftdolmetschern), einer erweiterten

Richterbank sowie den zeitlich teilweise parallel laufenden Strafverfahren

(u.a. wegen der Tongrube Möckern, siehe unten) zu erklären. Ein Angeklagter ist

durch das (mittlerweile vom BGH aufgehobene) Urteil vom 03.09.2018 wegen eines

Verfahrenshindernisses vorerst aus dem Prozess ausgeschieden. Sollten die

übrigen Angeklagten verurteilt werden, ist mit Freiheitsstrafen von bis zu 10

Jahren zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft hat Strafen zwischen 6 Jahren und 6

Monaten und Werteinziehung von 3,6 Mio ? für den Hauptangeklagten und 2 Jahren

auf Bewährung für zwei Nebenangeklagte beantragt. Die Verteidiger wollen ?

soweit sie bisher zu Wort kamen ? einen Freispruch erreichen; ihre

Schlussvorträge laufen noch. Es ist möglich, dass das Urteil bereits in der

kommenden Woche fällt. Weitere Verhandlungen werden stattfinden am:

 

 

 

16.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

 

17.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

 

23.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

 

30.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

 

31.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

 

 

 

Vor der Strafkammer 1 (501 Kls 18/12) läuft seit

dem 03.09.2015 der Prozess wegen der Tongrube in Möckern gegen sechs im

Wesentlichen personenidentische Angeklagte. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

sind den Vorgängen in Vehlitz vergleichbar. Auch in diesem Verfahren zeichnet

sich ein Ende ab. Die Schlussvorträge haben bereits begonnen. Die

Staatsanwaltschaft hat Haftstrafen zwischen 4 Jahren 6 Monaten (inkl.

Werteinziehung) und einem Jahr und 4 Monaten auf Bewährung beantragt. Weitere

Verhandlungstermine stehen an am:

 

19.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

 

20.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

 

26.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

 

27.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

 

 

 

 

 

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