Landgericht Stendal
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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal
(LG-SDL) - Umweltstrafverfahren auf der Zielgerade
16.03.2020, Hansestadt Stendal – 4
- Landgericht Stendal
Vor dem Landgericht Stendal sind seit Jahren zwei
umfangreiche Umweltstrafverfahren anhängig, die die Einlagerung von Müll in den
ehemaligen Tontagebauen Möckern und Vehlitz (Jerichower Land) betreffen. Ein
Ende ist jetzt absehbar.
Vor der Strafkammer 2 (Az. 502 Kls 1/16) läuft seit
dem 14.02.2017 gegen ursprünglich sieben Angeklagte der Prozess zur Tongrube
in Vehlitz wegen unerlaubter Abfallbeseitigung und unerlaubtem Betreiben
einer Abfallentsorgungsanlage. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Hauptangeklagten
zur Last, als eingetragene oder faktische Geschäftsführer des verantwortlichen
Unternehmens zwischen September 2005 und März 2008 ca. 900.000 t Abfall illegal
in den ehemaligen Tagebau eingelagert zu haben. Entgegen einem vom Bergamt
zugelassenen Sonderbetriebsplan, der lediglich die Verfüllung mit überwiegend
mineralischen Stoffen gestattete, soll auch Material mit einem überhöhten
organischen Stoffanteil ? insbesondere hausähnlicher Gewerbeabfall ? verkippt
worden sein. Hierdurch sei es zu einer Verunreinigung des Bodens und zur
Bildung giftiger Gase gekommen (voraussichtliche Sanierungskosten 19 Mio. ?).
Weitere 5 Männer sollen in ihren Funktionen als kaufmännischer Geschäftsführer,
Betriebsbeauftragter für Abfall und Entsorgung bzw. Vorarbeiter Beihilfe
geleistet haben.
Bis heute gab es 149 Sitzungstage. Die lange
Verfahrensdauer ist mit einem hochkomplexen Prozessstoff (250 Umzugskartons
Akten), der Anzahl der Angeklagten mit zum Teil gesundheitlichen
Einschränkungen (Einsatz von Schriftdolmetschern), einer erweiterten
Richterbank sowie den zeitlich teilweise parallel laufenden Strafverfahren
(u.a. wegen der Tongrube Möckern, siehe unten) zu erklären. Ein Angeklagter ist
durch das (mittlerweile vom BGH aufgehobene) Urteil vom 03.09.2018 wegen eines
Verfahrenshindernisses vorerst aus dem Prozess ausgeschieden. Sollten die
übrigen Angeklagten verurteilt werden, ist mit Freiheitsstrafen von bis zu 10
Jahren zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft hat Strafen zwischen 6 Jahren und 6
Monaten und Werteinziehung von 3,6 Mio ? für den Hauptangeklagten und 2 Jahren
auf Bewährung für zwei Nebenangeklagte beantragt. Die Verteidiger wollen ?
soweit sie bisher zu Wort kamen ? einen Freispruch erreichen; ihre
Schlussvorträge laufen noch. Es ist möglich, dass das Urteil bereits in der
kommenden Woche fällt. Weitere Verhandlungen werden stattfinden am:
16.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218
17.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218
23.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218
30.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218
31.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218
Vor der Strafkammer 1 (501 Kls 18/12) läuft seit
dem 03.09.2015 der Prozess wegen der Tongrube in Möckern gegen sechs im
Wesentlichen personenidentische Angeklagte. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
sind den Vorgängen in Vehlitz vergleichbar. Auch in diesem Verfahren zeichnet
sich ein Ende ab. Die Schlussvorträge haben bereits begonnen. Die
Staatsanwaltschaft hat Haftstrafen zwischen 4 Jahren 6 Monaten (inkl.
Werteinziehung) und einem Jahr und 4 Monaten auf Bewährung beantragt. Weitere
Verhandlungstermine stehen an am:
19.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218
20.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218
26.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218
27.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218
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