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Wir über uns

Allgemeines

Das Landgericht Stendal ist ein Gericht der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es umfasst den Norden des Landes Sachsen-Anhalt mit einem großen örtlichen Zuständigkeitsbereich, zu dem die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal und Jerichower Land gehören.

Die Bezeichnung "Ordentliche Gerichtsbarkeit" erklärt sich historisch daraus, dass früher nur die Gerichte der Justiz (die Zivil- und Strafgerichte) mit unabhängigen Richtern besetzt waren. Dagegen wurde die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit von weisungsgebundenen Beamten ausgeübt.

Die Rechtsprechung im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit umfasst die Zivilgerichtsbarkeit, die Strafgerichtsbarkeit und die nichtstreitige oder sog. freiwillige Gerichtsbarkeit (z. B. Grundbuch-, Register-, Vormundschafts-, Erbschaftssachen). Weitere Informationen enthält das Faltblatt "Das Zivil- und Strafgericht" . Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.

Das Landgericht Stendal ist eine Mittelinstanz. Im Instanzenzug steht es über den Amtsgerichten Burg, Gardelegen, Salzwedel und Stendal und unter dem Oberlandesgericht Naumburg bzw. dem Bundesgerichtshof.

Die Hansestadt Stendal ist seit Jahrhunderten Gerichtsstandort. Seit dem Jahre 1716 führte das Stendaler Gericht den Namen "Altmärkisches Obergericht" - seither hat die Hansestadt Stendal den Rang als oberster Gerichtsstandort der Altmark.

Das Landgericht wurde im Jahre 1879 errichtet. Im Jahre 1952 wurde es von der damaligen DDR zur Förderung des Zentralismus von Staat und Gesellschaft aufgelöst. Im Jahre 1992 ist es im Zuge der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands wieder errichtet worden.