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Besetzung der Spruchkörper

Die bei dem Landgericht eingerichteten Spruchkörper heißen Kammern; sie sind mit Vorsitzenden Richtern und Richtern am Landgericht besetzt und entscheiden grundsätzlich in der Besetzung mit drei Richtern.

In der Kammer für Handelssachen wirken grundsätzlich zwei ehrenamtliche Handelsrichter, in der Kammer für Baulandsachen ein Verwaltungsrichter und in den Strafkammern zwei ehrenamtliche Schöffen an der Rechtsprechung mit.