Landgericht Stendal
Landgericht Stendal in der Woche vom 17. - 21.08.2026 nur eingeschränkt erreichbar!
Aufgrund einer Technikumstellung sowohl der Server als auch der Arbeitsplatz-PCs ist eine Kommunikation mit dem Landgericht Stendal in der Zeit vom 17.08. bis 21.08.2026 per E-Mail und EGVP nur eingeschränkt möglich, per Telefon und Fax ist die Erreichbarkeit aber gegeben. Da alle Arbeitsplätze von der Umstellung betroffen sind, können eingehende Anträge (z. B. auf Erteilung von Apostillen) jedoch erst wieder bearbeitet werden, wenn die Umstellung abgeschlossen ist.
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Landgerichts Stendal,
im Namen der Richter, Rechtspfleger, Beamten und Angestellten sowie der Wachtmeister heiße ich Sie willkommen auf der Homepage des Landgerichts Stendal .... weiterlesen
Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung
Waren Sie als Zeugin oder Zeuge beteiligt in einem Straf oder Zivilverfahren?
Dann können Sie entschädigt werden für
- Verdienstausfall
- Zeitversäumnis
- Fahrtkosten und
- sonstige Aufwendungen.
Grundlage ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die Entschädigung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen nach ihrer Vernehmung ausgehändigt.
Hilfsweise können Sie dieses Formular hier herunterladen.
Kontakt
Anschrift des Landgerichts Stendal:
Landgericht Stendal
Am Dom 19
39576 Hansestadt Stendal
Telefon +49 3931 2153 0
Telefax +49 3931 2153 111
E-Mail: lg-sdl(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Gerichts- und Geschäftsleitung:
Präsident des Landgerichts
Dr. Schröder
Geschäftsleitung des Landgerichts
Herr JR Garbe
Die Gerichts- und Geschäftsleitung erreichen Sie unter der oben genannten E-Mail-Adresse.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
8:30 Uhr bis 15:30
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Hinweis:
An Sitzungstagen ist das Gebäude im Bedarfsfall länger geöffnet. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist in Ihrem eigenen Interesse - insbesondere außerhalb der Sprechzeiten - eine vorherige Terminsvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und zu empfehlen.
Anträge und Erklärungen, die Sie dem Gericht gegenüber abgeben wollen, werden lediglich protokolliert. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Behindertengerechter Zugang
Das Gericht verfügt über einen Fahrstuhl, der vom Hofeingang des Gerichts über den Parkplatz erreichbar ist. Auf dem Justizparkplatz ist ein Behindertenparkplatz vorhanden.
Im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes befindet sich das Behinderten-WC.
Eine Übersicht zum barrrierefreien Zugang bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften finden sie hier.
