Grußwort
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der Homepage des Landgerichts Stendal,
das Landgericht Stendal ist Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte Burg, Gardelegen, Salzwedel und Stendal in Straf- und Zivilverfahren sowie in bestimmten Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zugleich ist es erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen, nämlich in Zivilsachen bei Streitwerten von mehr als 5.000,00 € bzw. in Strafsachen in Verfahren mit höherer Straferwartung oder grundsätzlicher Bedeutung.
Wer ein Gericht betritt, fühlt sich in der Regel anders als bei dem Besuch eines Theaters, eines Rathauses oder eines Parlaments. Er weiß nämlich, dass er sich an einem Ort der Rechtsprechung befindet. Hier müssen streitige Fragen durch Richterspruch entschieden werden, die jedenfalls am Ende des Instanzenzuges durch Rechtskraft Rechtsfrieden schaffen müssen. Rechtsprechung ist Daseinsvorsorge der Dritten Staatsgewalt für die Bürger unseres Landes. Diese Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden, steht also nicht im Belieben der hier tätigen Richter und Rechtspfleger. Diese Bindung an Gesetz und Recht bedeutet, dass die Rechtsanwendung ohne Ansehen der Person stattfindet und sich die Frage des Obsiegens oder Unterliegens in einem Verfahren allein aus den geltenden Gesetzen ergibt.
Die Richter und Rechtspfleger des Landgerichts Stendal sind mit den Beamten und Angestellten sowie den im Sicherheits- und Ordnungsdienst tätigen Justizwachtmeistern bestrebt, die Rechtspflege und die Begegnung mit den Verfahrensbeteiligten freundlich und bürgernah zu gestalten. Unser Ziel ist es, die Begegnung mit den Rechtsuchenden und Zeugen sowie die gerichtlichen Verfahren nach den Grundsätzen der Fairness und Gerechtigkeit sowie mit bürgernaher Freundlichkeit zu gestalten.
Dem wohlverstandenen Sicherheitsinteresse aller, die das Landgericht Stendal betreten, dient ein generelles Waffenverbot, zu dessen Durchsetzung im Foyer des Landgerichts eine elektronische Eingangskontrolle mit einer Verbindung zur Polizei besteht.
Eine übersichtliche Grundrisszeichnung des Landgerichts im Foyer zeigt Ihnen den Weg zu dem Sitzungssaal, der auf Ihrer Terminsladung angegeben ist. In den Aushangkästen im Erdgeschoss sind die Terminsrollen mit den zur Verhandlung anstehenden Verfahren aller Spruchkörper des Landgerichts einsehbar. Vor den Sitzungssälen befinden sich Wartezonen mit gepolsterten Sitzgelegenheiten. Der Aufruf Ihrer Sache erfolgt gut vernehmbar über eine Lautsprecheranlage. Im Erdgeschoss befindet sich zudem eine kleine Cafeteria zur Überbrückung von Wartezeiten; auch hier ist der Aufruf Ihrer Sache über Lautsprecher zu vernehmen.
Das Gebäude des Landgerichts Stendal ist 1879 errichtet worden und bietet Ihnen nach seiner Sanierung noch heute sichtbar den Charme eines einst königlich-preußischen Landgerichts. Im ersten Obergeschoss finden Sie zudem eine Portraitgalerie aller Bundespräsidenten und Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland seit 1949, zuweilen auch eine Ausstellung von Bildern regionaler Maler. Die Betrachtung dieser Galerie bzw. der Ausstellung kann Ihnen helfen, gelegentlich leider unvermeidbare Wartezeiten bis zum Aufruf Ihrer Sache zu überbrücken.