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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal
(LG SDL) Landgericht Stendal
verurteilt Fahrzeughändler wegen Brandstiftung u.a.
12.08.2009, Hansestadt Stendal – 18
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 018/09
Stendal, den 12. August 2009
(LG SDL) Landgericht Stendal
verurteilt Fahrzeughändler wegen Brandstiftung u.a.
Stendal. Die Große Strafkammer 2 des Landgerichts Stendal verurteilte
am Dienstag, den 11.08.2009, einen 47-jährigen Unternehmer aus Roßdorf wegen
Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 08.10.2005 zwei
Autohäuser in Rathenow und Genthin von Gesellschaften, an denen er als
Gesellschafter und Geschäftsführer beteiligt war, durch gesondert verfolgte
Mittäter in Brand setzen ließ, um später bei den Versicherungen für das Objekt
in Genthin einen Schaden von knapp 2,3 Mio. ¿ und für das Objekt in Rathenow
einen Schaden von über 2,6 Mio. ¿ zu melden. Zwei weitere Anklagepunkte wegen
vollendeten Betrugs wurden eingestellt, weil die auf die Schadensanzeige von
den Versicherungen erbrachten Teilleistungen für beschädigte Fahrzeuge von rd.
80.000 ¿ in Genthin und rd. 210.000 ¿ in Rathenow möglicherweise nicht
irrtumsbedingt erfolgten.Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von
sieben Jahren beantragt, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig; der Angeklagte kann es binnen einer Frist von einer Woche
mit der Revision zum Bundesgerichtshof anfechten. Dem Urteil ging eine
Verhandlung von 15 Tagen voraus, in der die Kammer unter dem Vorsitz von
Gerhard Henss zahlreiche Zeugen und Sachverständige vernahm. Der Angeklagte,
gegen am Landgericht drei weitere Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs,
Untreue und Steuerhinterziehung anhängig sind, befindet sich in anderer Sache
in Untersuchungshaft.
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