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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal

Pressemitteilung des Landgerichts Stendal

Grundbuchämter können bei der Grundsteuererklärung nicht helfen

19.07.2022, Hansestadt Stendal – 08/2022

  • Landgericht Stendal

Nach der Reform der Grundsteuer müssen Millionen Immobilien-Besitzer in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Hierzu haben sie bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Dies hat in den letzten Wochen zu einem Ansturm auf die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten Salzwedel, Gardelegen, Stendal und Burg geführt.

Die Grundbuchämter können aber bei den Informationen, die man für die Steuererklärung braucht, in der Regel gar nicht weiterhelfen.

Die Angaben zur Lage des Grundstücks befinden sich in dem Schreiben, durch das die Finanzämter zur Angabe der Steuererklärung aufgefordert haben, oder in bereits vorliegenden Unterlagen (z.B. notarieller Kaufvertrag, Mitteilungen des Grundbuchamtes).

Bei Abgabe der Steuererklärung muss man die Angaben auch nicht durch Vorlage eines Auszugs aus dem Grundbuch nachweisen. Die mit seiner Ausstellung verbundenen Kosten kann man sich also im Regelfall sparen. Noch teurer wird es, wenn man eine Firma oder Agentur einschaltet, die den Auszug beschafft. Wer gleichwohl einen Auszug beantragen will, sollte dies schriftlich tun. Weitere Informationen und ein Formular findet man beispielsweise hier:

https://ag-sdl.sachsen-anhalt.de/themen/grundbuchamt/

 

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert wird für bestimmte Gebiete alle zwei Jahre von den Gutachterausschüssen ermittelt. Informationen kann man für jedes einzelne Grundstück auf der Internet-Seite

www.Grundsteuerdaten.Sachsen-Anhalt.de

abrufen. Wer keinen Internetzugang hat, kann eine Anfrage an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (Katasteramt) richten. Das Grundbuchamt hat hierzu keine Informationen.

 

Wohnfläche

Die Wohnfläche kann den Bauplänen des Gebäudes, einer Wohnflächenberechnung (wenn vorhanden) oder häufig auch Mietverträgen (wenn nicht selbst genutzt) entnommen werden. Notfalls muss man die Wohnfläche selbst ausmessen. Hierzu gibt es Hinweise bei

www.elster.de.

Das Grundbuchamt hat auch hierzu keine Informationen.

 

 

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