Menu
menu

Landgericht Stendal

Pressesprecher:
RiLG Dr. Steenbuck
Tel.: 03931 - 58 - 1314
Fax: 03931 - 58 - 1227
E-Mail: presse.lg-sdl(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal

(LG SDL) Urteil des Landgerichts Stendal
wegen dreifacher Kindestötung in Neuendorf am Damm  rechtskräftig - Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung des
Landgerichts Stendal

15.05.2008, Hansestadt Stendal – 15

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 015/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stendal, den 15. Mai 2008

 

 

 

(LG SDL) Urteil des Landgerichts Stendal

wegen dreifacher Kindestötung in Neuendorf am Damm  rechtskräftig - Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung des

Landgerichts Stendal

 

Wegen Totschlags

in drei Fällen hat die Große Strafkammer 2 ¿ Schwurgericht ¿ des Landgerichts

Stendal am 18.10.2007 Ines S. aus Neuendorf am Damm (Altmarkkreis Salzwedel) zu

einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

 

Das Schwurgericht

sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Zeitraum zwischen Januar 2001 und

März 2003 einen männlichen und einen weiblichen lebenden Säugling und im

Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2005 einen weiteren männlichen lebenden

Säugling unmittelbar nach der Niederkunft tötete und die Leichen auf dem Dachboden

ihres Hauses verwahrte.

 

Wie jetzt bekannt

wurde, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits am 08.05.2008 die

Revision der heute 38-jährigen Angeklagten verworfen. Zur Begründung führte der

Strafsenat aus, dass die Nachprüfung des Urteils aufgrund der

Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben

habe.

 

Die

Staatsanwaltschaft Stendal, die zunächst ebenfalls Rechtsmittel gegen das

Urteil des Landgerichts Stendal eingelegt hatte, hatte ihre Revision bereits nach

Zustellung des schriftlich begründeten Urteils des Landgerichts Stendal zurückgenommen.

 

Das Urteil vom

18.10.2007 der Großen Strafkammer 2 ¿ Schwurgericht ¿ des Landgerichts Stendal

ist damit rechtskräftig. Die Verurteilte verbüßt die Freiheitsstrafe in einer

Frauenhaftanstalt. Eine vorzeitige Entlassung kommt bei guter Führung

frühestens nach 2/3 der Haftzeit in Betracht.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht Stendal

Pressestelle

Am Dom 19

39576 Stendal

Tel: (03931) 58 13 14

Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27

Mail:

pressestelle@lg-sdl.justiz.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landgericht StendalPressestelleAm Dom 1939576 Hansestadt StendalTel: 03931 58-1314Fax: 03931 58-1111, 58-1227Mail: presse.lg-sdl@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-sdl.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links