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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal
(LG SDL) Urteil des Landgerichts Stendal
wegen dreifacher Kindestötung in Neuendorf am Damm rechtskräftig - Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung des
Landgerichts Stendal
15.05.2008, Hansestadt Stendal – 15
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 015/08
Stendal, den 15. Mai 2008
(LG SDL) Urteil des Landgerichts Stendal
wegen dreifacher Kindestötung in Neuendorf am Damm rechtskräftig - Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung des
Landgerichts Stendal
Wegen Totschlags
in drei Fällen hat die Große Strafkammer 2 ¿ Schwurgericht ¿ des Landgerichts
Stendal am 18.10.2007 Ines S. aus Neuendorf am Damm (Altmarkkreis Salzwedel) zu
einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Das Schwurgericht
sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Zeitraum zwischen Januar 2001 und
März 2003 einen männlichen und einen weiblichen lebenden Säugling und im
Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2005 einen weiteren männlichen lebenden
Säugling unmittelbar nach der Niederkunft tötete und die Leichen auf dem Dachboden
ihres Hauses verwahrte.
Wie jetzt bekannt
wurde, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits am 08.05.2008 die
Revision der heute 38-jährigen Angeklagten verworfen. Zur Begründung führte der
Strafsenat aus, dass die Nachprüfung des Urteils aufgrund der
Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben
habe.
Die
Staatsanwaltschaft Stendal, die zunächst ebenfalls Rechtsmittel gegen das
Urteil des Landgerichts Stendal eingelegt hatte, hatte ihre Revision bereits nach
Zustellung des schriftlich begründeten Urteils des Landgerichts Stendal zurückgenommen.
Das Urteil vom
18.10.2007 der Großen Strafkammer 2 ¿ Schwurgericht ¿ des Landgerichts Stendal
ist damit rechtskräftig. Die Verurteilte verbüßt die Freiheitsstrafe in einer
Frauenhaftanstalt. Eine vorzeitige Entlassung kommt bei guter Führung
frühestens nach 2/3 der Haftzeit in Betracht.
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