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Hinweis bzgl. Gerichtsvollzieher

Sehr geehrter Besucher der Homepage des Landgerichts Stendal,

beim Vernehmen des Begriffs "Gerichtsvollzieher" wird vielleicht so manch einer zusammenzucken, jedoch wird der eine oder andere von Ihnen auf einen Gerichtsvollzieher angewiesen sein. Sei es zur Durchsetzung seiner berechtigten Forderung oder zur Durchführung eines Zustellungsauftrags.

Die Zuständigkeiten der einzelnen Gerichtsvollzieher finden Sie auf den Internetseiten der Amtsgerichte.

Diese finden Sie in der linken (blauen) Menueleiste unter der gleichnamigen Rubrik "Amtsgerichte".

Eine Informationsseite des Ministeriums der Justiz zum Thema Gerichtsvollzieher finden Sie auch hier (Gerichtvollzieherwesen)